05.08.2020

Personal- und Betriebsrats-Info 8/2020

@ 3dman eu / pixabay.com
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Eingruppierung von Lebensmittelkontrolleurinnen / Lebensmittelkontrolleuren: Entgeltgruppe 9b TVöD

Ziel der komba gewerkschaft nrw war es, bei der Vereinbarung der neuen Entgeltordnung besondere Tätigkeitsmerkmale für den Beruf der Lebensmittelkontrolleurin / des Lebensmittelkontrolleurs zu vereinbaren. Die Arbeitgeber haben sich hierzu bisher nicht bereit erklärt. Dieses Ziel verfolgt die komba gewerkschaft nrw nach wie vor. Es ist in der Vergangenheit immer wieder zu arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen um die „richtige“ Eingruppierung nach den allgemeinen Eingruppierungsmerkmalen gekommen.


Dabei hat sich eine Rechtsprechung herausgebildet mit einer Eingruppierung nach Vergütungsgruppe Vc mit Bewährungsaufstieg nach Vb BAT bzw. nach Entgeltgruppe 9a der Entgeltordnung zum TVöD. In der Praxis hat es sich vielfach als sehr problematisch herausgestellt, zu diesen Bedingungen qualifiziertes Personal für die anspruchsvolle Aufgabe zu gewinnen, sodass gelegentlich eine höhere Bezahlung erfolgt.


Mit der Eingruppierung von Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebensmittelkontrolleuren hat sich das Arbeitsgericht Solingen in drei Entscheidungen vom 17.12.2019 beschäftigt (Aktenzei-chen 2 Ca 1522/18, 2 Ca 1523/18,  2 Ca 1524/18) und festgestellt, dass die Kläger in die Entgeltgruppe 9b TVöD höherzugruppieren sind. Die tariflichen Merkmale der Entgeltgruppen 9c TVöD seien dagegen aller-dings nicht erfüllt.


Die komba gewerkschaft nrw empfiehlt betroffenen Kolleginnen und Kollegen, die in der Entgeltgruppe 9a sind, zur Sicherung möglicher Ansprüche folgenden schriftlichen Höhergruppierungsantrag zu stellen:


„An die Personalverwaltung…


Sehr geehrte Damen und Herren,


ich bin bei der (Kommune…) als Lebensmittelkontrolleurin/als Lebensmittelkontrolleur beschäftigt und in der Entgeltgruppe 9a TVöD eingruppiert. Nach einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Solingen vom 17.12.2019 (2 Ca 1522/18) ist aber die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 9b TVöD tarifgerecht. Ich beantrage daher die  rückwirkende Höhergruppierung und Nachzahlung der entsprechenden Vergütung.



Mit freundlichen Grüßen

(Unterschrift)“



Abschließend müssen wir darauf hinweisen, dass gegen alle Entscheidungen des Arbeitsgerichts Solingen beim LAG Düsseldorf Berufung eingelegt wurde. Möglicherweise kommt es sogar noch zu einem Revisionsverfahren vor dem Bundesarbeitsgericht. Über die weitere Entwicklung werden wir berichten.


V.i.S.d.P.: Michael Bublies, Stellv. Justiziar, komba gewerkschaft nrw, Norbertstr. 3, 50670 Köln

 

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