04.08.2016 / komba gewerkschaft nrw

Laufbahnverordnung: Modernisierung in den Kinderschuhen

© Peggy_Marco / pixabay.com
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Moderner, attraktiver und flexibler soll er werden, der öffentliche Dienst. Muss er auch, wenn er weiter Beschäftigte anlocken will. Die neue Laufbahnverordnung (LVO) für Beamtinnen und Beamte in NRW trägt wenig dazu bei.

„Aus vier mach zwei“ lautet das Motto der LVO. Die bisherige Aufteilung in die Laufbahngruppen – einfacher, mittlerer, gehobener und höherer Dienst – gibt es in dieser Form nicht mehr. Stattdessen heißen die Laufbahngruppen jetzt 1 und 2 und haben jeweils zwei Einstiegsämter. Die spezifischen Zugangsvoraussetzungen bleiben allerdings gleich – von der Anpassung an die neuen Abschlüsse abgesehen. Eine tatsächlich neue Laufbahnstruktur sieht anders aus.   

Was sich für die verbeamteten Kolleginnen und Kollegen allerdings verbessert hat, sind die Aufstiegsregelungen. So ist jetzt bespielsweise nach Absolvieren der modularen Ausbildung unmittelbar ein Aufstieg von A 13 (alt: g.D.) zu A 14 möglich. Feuerwehrbeamte kommen nach erfolgreichem Aufstieg unmittelbar nach A 10.

In Kinderschritten geht die LVO hingegen in den Bereichen Personalentwicklung, Fortbildung und interkulturelle Öffnung vor. Zwar sind diese Aspekte gesetzlich verankert, aber die Umsetzung des Ganzen in Dienstvereinbarungen/Verordnungen und damit in die Praxis wird Nachbesserungspotenzial aufzeigen.

Eine entsprechende Information über die Auswirkungen der LVO auf die verbeamteten Feuerwehrkräfte wird von der komba gewerkschaft nrw in Kürze erfolgen.

Die komba gewerkschaft nrw sieht es als klaren Auftrag, sich auch künftig im Interesse der Kolleginnen und Kollegen für eine umfassende Dienstrechtsmodernisierung mit tatsächlichen Fortschritten einzusetzen. Verschenkte Chancen gab es bei dieser Reform seitens der Politik genug.

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