08.02.2017 / komba gewerkschaft nrw

komba nrw: Verbesserter strafrechtlicher Schutz für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst gefordert

Open Clipart Vectors / pixabay.com
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Zunehmende Gewaltbereitschaft nicht nur gegen Rettungsdienst und Polizei

Nachdem heute (8. Februar 2017) der Gesetzentwurf zum verbesserten strafrechtlichen Schutz von Polizeikräften, Feuerwehrleuten und Rettungsdiensten vor gewalttätigen Angriffen vom Bundeskabinett beschlossene wurde, fordert die komba gewerkschaft nrw eine Erweiterung der Sanktionen auf alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Grundlage kann dafür der Gesetzesantrag der NRW-Landesregierung sein, der im Dezember 2016 dem Bundesrat vorgelegt wurde.

„Die wachsende Gewaltbereitschaft gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst macht vor keiner Berufsgruppe halt. Betroffen sind neben dem Rettungsdienst auch zahlreiche Kolleginnen und Kollegen aus den kommunalen Verwaltungen wie Sozialsamt, Jobcenter und Ordnungsdienst, aber auch Beschäftigte von Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen sowie im Erziehungsdienst. Von daher ist dem Antrag der NRW-Landesregierung, Übergriffe gegenüber allen Beschäftigten im öffentlichen Dienst durch eine Konkretisierung der Strafzumessungsregel effektiver ahnden zu können, zu unterstützen“, sagt Andreas Hemsing, Landesvorsitzender der komba gewerkschaft nrw.

Die Fachgewerkschaft für Beschäftigte der Kommunen und der Länder sowie der privatisierten Dienstleistungsunternehmen widmet sich seit 2014 diesem Thema. Hemsing: „2014 haben wir bereits die Studie „Sicherheit und Gewaltprävention in Kommunalverwaltungen“ veröffentlicht, die wir gemeinsam mit dem Institut für Polizei- und Kriminalwissenschaften und der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW erstellt haben. Eine aktuelle Bestandsaufnahme und damit Fortsetzung der Studie ist geplant.“

Derzeit zu dem Thema „Gewalt gegen Einsatzkräfte der Feuerwehren und im Rettungsdienst“ hat die komba gewerkschaft nrw eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen mit Vertretern aus dem Ministerium für Inneres und Kommunales (MIK), der Unfallkasse NRW, den Kommunalen Spitzenverbände sowie den Verbänden und Arbeitsgemeinschaften aus Feuerwehr und Rettungsdienst. In Zusammenarbeit mit der Ruhr Uni Bochum wird ein Forschungsvorhaben zur Erstellung einer Gefährdungsanalyse zu den Gewalterfahrungen entwickelt. Hemsing: „Unser Ziel ist es konkrete Handlungsempfehlungen und Maßnahmen auszuarbeiten, die auch in Praxis umgesetzt werden können. Jedoch müssen wir als Gewerkschaft dem Thema „Gewalt“ gemeinsam mit Politik, kommunalen Spitzenverbänden und Justiz begegnen. Nur so haben wir eine Chance den Negativentwicklungen effektiv entgegen zu treten.“ (Positionspapier „Sicherheit und Gewaltprävention im Feuerwehr- und Rettungsdienst“)

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