03.07.2016 / komba gewerkschaft nrw

Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes ist Vorschrift – Köln ist kein Einzelfall

Bild: © Gabi Stein / pixelio.de
Bild: © Gabi Stein / pixelio.de

Bernd Schulzki, Brandoberamtsrat Berufsfeuerwehr Köln und Mitglied im Fachbereich Feuerwehr und Rettungsdienst der komba gewerkschaft nrw, erläutert am Beispiel der Stadt Köln, was ein Brandschutzbedarfsplan beinhaltet und warum eine Fortschreibung sowohl für die Beschäftigten in der Feuerwehr und im Rettungsdienst sowie für die Bürgerinnen und Bürger so wichtig ist:

Bernd Schulzki: "Ein Brandschutzbedarfsplan ist eine Einschätzung der Gefahren, die für eine Stadt oder Gemeinde im Einzelnen bestehen. In diesem Plan werden die individuellen Risiken für die Kommune genau festgehalten. Am Beispiel von Köln wären das zum Beispiel Gefahren durch die Standorte der chemischen Industrie rund um die Stadt, der Kölner Autobahnring, der Rhein als größte Schifffahrtsstraße Deutschlands, aber auch die täglich einströmenden Touristen, Großveranstaltungen und die zunehmende Wohnraumbebauung.
Bei der Verabschiedung des Brandschutzbedarfsplans wird von politischer Seite festgelegt, wie viel Schutz dem Bürger gewährt werden soll. Dieses nennt man Schutzzieldefinition. Die Schutzzieldefinition benennt einen Standard, den die örtliche Feuerwehr jedem Bürger der Kommune zukommen lassen soll. Natürlich kann es keine 100 prozentige Sicherheit geben, aber der Zielerreichungsgrad soll bei etwa 95 Prozent liegen. Das heißt konkret: In 95 Prozent aller Fälle muss die Feuerwehr mit dem der Einsatzlage entsprechenden Mannschaftsstärke und den erforderlichen Fahrzeugen an der Einsatzstelle sein.

Bei der Erstellung des Brandschutzbedarfsplans 1996 für die Stadt Köln wurden diese Standards erstmalig beschrieben. Doch hat sich die Infrastruktur von Köln in den letzten 20 Jahren deutlich verändert. Industriegebiete sind hinzugekommen, die Bebauung der Stadt wurde deutlich ausgeweitet, der Verkehr hat sich verdichtet, die Zahl sowie das Risiko bei den Einsätzen der Retter haben sich erhöht, um nur ein paar Beispiele zu nennen. Weiterhin ist die damals festgelegte Personalstärke durch beispielsweise die Einführung von Elternzeit und Gewährung von mehr Urlaub nicht in dem Maß angepasst worden, wie es erforderlich wäre.
Bisher stopften die Feuerwehrkollegen die entstandenen personellen Löcher, indem sie zahlreiche Überstunden leisteten, um dennoch die Schutzzielanforderungen zu erfüllen. 200.000 Überstunden waren es allein im Jahr 2015.

Fakt ist: Wenn der Brandschutzbedarfsplan der Stadt Köln nicht fortgeschrieben wird, sind die anfallenden Aufgaben auch durch Überstunden nicht mehr abzufangen - zu Lasten der Sicherheit für die Kolleginnen und Kollegen sowie der Bevölkerung.

Das wollen wir nicht! Aus diesem Grund fordern alle Feuerwehrkolleginnen und -kollegen sowie die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr die Verabschiedung des neuen Brandschutzbedarfsplans für eine sich ständig weiter entwickelnden Großstadt mit einem Bevölkerungszuwachs von rund 200.000 Einwohnern bis 2030. Seit der Einführung des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) zum 1. Januar 2016 ist eine Fortschreibung des Sicherheitskonzepts gesetzlich verpflichtend.

Köln ist jedoch kein Einzelfall. Es gibt Kommunen, in denen es gar keinen Brandschutzbedarfsplan gibt. Genauso gibt es Städte, in denen auch ältere Bedarfspläne vorliegen, sie aber ihren Soll erfüllen, weil beispielsweise die Risiken der Kommune sich nicht wesentlich verändert haben und die Personalstärken fließend an die geänderte Gesetzgebung (z.B. Elternzeit) angepasst wurden. Doch liegt es meist, wenn es um die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplan geht, an den finanziellen Mitteln, die eine notwendige personelle Aufstockung verhindern." 

Weitere Informationen auch auf den Seiten des Fachbereichs Feuerwehr und Rettungsdienst der komba gewerkschaft nrw

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