05.10.2015 / dbb beamtenbund und tarifunion

Ein Schritt zu mehr Wertschätzung

dbb-Verhandlungskommission in Hannover (Foto: © dbb)
dbb-Verhandlungskommission in Hannover (Foto: © dbb)

Am Ende steht ein hart umkämpfter Kompromiss

Bei der Verhandlungsrunde für den Sozial- und Erziehungsdienst vom 28. bis 30. September 2015 in Hannover wurde eine Einigung erzielt. Während die Arbeitgeber versuchten, hinter bereits Erreichtes zurückzugehen, wollten die Gewerkschaften noch bestehende Gerechtigkeitslücken schließen und die bisherigen Absprachen kompromissfähig ausgestalten. „Das ist uns gegen den Willen der Arbeitgeber gelungen“, sagte dbb-Verhandlungsführer Willi Russ. „Wir konnten auf Grundlage der bisherigen Ergebnisse für uns wichtige Punkte ausgewogener gestalten. Am Ende steht ein hart umkämpfter Kompromiss.“

Detailarbeit
Das im Frühsommer Erreichte war von vielen Mitgliedern als ungerecht erachtet worden. In zahlreichen Mitgliederversammlungen hatten die Kolleginnen und Kollegen der dbb-Verhandlungskommission mit auf den Weg gegeben, den bisherigen Stand ausgewogener zu gestalten. Teilweise ist dies nun gelungen. Zusätzlich zum Verhandlungsstand nach der Schlichtung werden folgende wesentliche Änderungen vereinbart:

  • Das Volumen im Erzieherbereich innerhalb der Entgeltgruppen S 8a (Erzieher) und S 8b (Erzieher mit besonders schwierigen Tätigkeiten) wird so umverteilt, dass die Zugewinne gleichmäßiger auf alle Stufen verteilt werden. Dies führt in der S 8a zu einer Anhebung der Beträge gegenüber der aktuellen Entgelttabelle zwischen 93 Euro und 138 Euro. Von der Umverteilung profitieren insbesondere jüngere Beschäftigte. Es war ein Anliegen der Gewerkschaften, gerade im Erzieherbereich das Berufsfeld für Berufseinsteiger attraktiver zu gestalten. In der S 8b führt die Umverteilung zu einem Plus von durchschnittlich 85 Euro im Monat gegenüber der aktuellen S-Tabelle.
  • Bewegung zeigten die Arbeitgeber – nicht zuletzt wegen akutem Bewerbermangel – bei den Sozialarbeitern und Sozialpädagogen mit Garantenstellung in der S 14. Für diese Berufsgruppe wird es Erhöhungen in allen Stufen zwischen 30 und 80 Euro geben. Der Schlichterspruch sah nur eine Anhebung um 80 Euro für die Stufe 6 vor.
  • Verbesserungen wurden ebenfalls für die Beschäftigten in der Tätigkeit von Erziehern und Sozialarbeitern / Sozialpädagogen vereinbart. Die waren im Schlichterspruch nicht vorgesehen. Diese erhalten nun ebenfalls die Werte der neuen S 4 bzw. S 8b.
  • Beschäftigte, die am 1. Oktober 2005 aus dem BAT in den TVöD übergeleitet wurden, denen ein Wahlrecht zum Wechsel in die S 8 oder S 9 eingeräumt wurde und die weiterhin Entgelt nach der Anlage A zum TVöD erhalten, können bis zum 29. Februar 2016 ihre Eingruppierung nach dem Anhang zu der Anlage C (VKA) beantragen.
  • Harte Diskussionen ergaben sich erneut um die Laufzeit. Diese bleibt bei fünf Jahren und der Termin zum Inkrafttreten unverändert beim 1. Juli 2015. Zwischenzeitlich war dieser 1. Juli ernsthaft in Gefahr geraten. Die Arbeitgeber wollten einen späteren Startpunkt durchsetzen. Die Tarifvertragsparteien verständigten sich darauf, bereits ab dem 1. Juli 2019 in Gespräche über die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst einzutreten.
  • Darüber hinaus wurde eine Reihe von redaktionellen Fragen geklärt.

Bewertung und weiteres Vorgehen
Es liegt jetzt an unseren Mitgliedern, einerseits die erzielten Ergebnisse im Detail zu bewerten, andererseits zu prüfen, welche Alternativen uns zur Verfügung stehen, wenn wir den erreichten Verhandlungsstand nicht akzeptieren wollen. Die Geschäftsführung der Bundestarifkommission hat am 1. Oktober 2015 getagt und beschlossen, diesen nun gefundenen Kompromiss mit der Empfehlung zur Annahme in die zweite Urabstimmung zu geben.

Aktuelle Infos:

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Bianca Prüßner

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