21.05.2015 / komba gewerkschaft nrw

Beamten-Info 7/2015

Bild: © Gerd Altmann / pixelio.de

Besoldungsrunde 2015/2016/2017 abgeschlossen

Bei den Besoldungsgesprächen zwischen der Landesregierung und den Gewerkschaften konnte am 20.05.2015 eine Einigung erzielt werden über folgende Übernahme des Tarifergebnisses sowohl für den Besoldungs- als auch für den Versorgungsbereich in Nordhrhein-Westfalen:

  1. Für 2015 erfolgt eine Steigerung von 2,1 % zum 01.06.2015.
  2. 2016 erfolgt eine Steigerung von 2,3 % zum 01.08.2016, mindestensaber eine Erhöhung der Tabellenwerte um 75 €.
  3. Im Jahre 2017 wird das für 2017 erzielte Tarifergebnis inhaltsgleich mit einer zeitlichen Verschiebung von 3 Monaten übertragen.
  4. Anwärterinnen und Anwärter erhalten anstatt der prozentualen Erhöhungen in den Jahren 2015 und 2016 zu den genannten Zeitpunkten jeweils eine Erhöhung von 30 € monatlich und ab dem Urlaubsjahr 2015 einen zusätzlichen Urlaubstag.
  5. § 14 a Abs. 1 ÜBesG NRW findet Anwendung, so dass eine Kürzung der linearen Erhöhungen um 0,2 % jeweils erfolgt. Die Zulässigkeit dieser Kürzung im kommunalen Bereich wegen der Bildung einer Versorgungsrücklage wird von der komba gewerkschaft in bereits laufenden Musterverfahren rechtlich geklärt.

Dieses Ergebnis muss als akzeptabel bezeichnet werden, da das Bundesverfassungsgericht in seiner jüngst veröffentlichten Entscheidung dem Gesetzgeber sehr weitgehende Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet hatte. Hervorzuheben ist die Tatsache, dass es insbesondere im Versorgungsbereich zu keiner Abkopplung gekommen ist. Mit seinen Tabellenwerten liegt Nordrhein-Westfalen bundesweit immer noch im mittleren bis oberen Bereich der Besoldung.

Köln, den 21.05.2015
V.i.S.d.P.:Michael Bublies, stellv. Justiziar der komba gewerkschaft nrw, Norbertstraße 3, 50670 Köln


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