Personal- und Betriebsräte - Info 4/2022
Nachweispflichten im Arbeitsvertrag erweitert
Bei Einstellungen sowie neuen Ausbildungsverträgen ab dem 01.08.2022 müssen Arbeitgeber den gewachsenen Katalog von Pflichtangaben in den neuen Verträgen beachten und ebenso geänderte Fristen für die Aushändigung der gesetzlich vorgesehenen Informationen wahren. Eine elektronische Form ist weiterhin ausgeschlossen. Bei Verstößen droht Arbeitgebern erstmals ein Bußgeld.
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Vorsitzende
Bianca Prüßner
Geschäftsstelle
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