12.11.2024 / komba gewerkschaft nrw

Beamt*innen, Versorgungsempfänger*innen - Info 11 /2024

© Ann H /pexels.com
© Ann H /pexels.com

Amtsangemessene Alimentation – Musterwiderspruch 2024

Auch in diesem Jahr ruft die komba gewerkschaft nrw seine Mitglieder dazu auf, noch in diesem Jahr einen Widerspruch zur amtsangemessenen Besoldung zu stellen, weil verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der Höhe der Alimentation bestehen.

Ausgangslage
Der Gesetzgeber hat das Landesbesoldungsgesetz (LBesG) NRW zweimal in diesem Jahr geändert. Insbesondere bei der letzten Änderung hat es auch strukturelle Änderungen gegeben.

Mehr Infos zu unserem Beamt*innen, Versorgungsempfänger*innen – Info 11/2024 "Amtsangemessene Alimentation – Musterwiderspruch 2024" sind im internen Mitgliederbereich der komba gewerkschaft nrw zu finden:

Login interner Mitgliederbereich der komba gewerkschaft nrw
Noch kein komba-Mitglied? Hier geht´s lang: zum Mitgliedsantrag!

Mark Koehler · koehler@komba.de · 0221 – 912 852 0
komba gewerkschaft nrw · Norbertstraße 3 · 50670 Köln · www.komba-nrw.de

Nach oben
Kontakt

Vorsitzende
Bianca Prüßner

Geschäftsstelle
Schloßstraße 18
32657 Lemgo
Telefon: 05232/9170021 
mobil +491773612166
Mail: komba-lippe(at)gmx.de

Für Post-/Briefsendungen bitte folgende Anschrift nutzen:
komba kv lippe, Bianca Prüßner,
Johannastr. 10, 32108 Bad Salzuflen

Folgen Sie uns auf Instagram

Nach oben

Mitglied werden!

 

 

 

 

Werden Sie Mitglied der komba Gewerkschaft im Kreisverband Lippe

 

 

 

Mitgliedsantrag

 

Nach oben