10.07.2015 / komba gewerkschaft nrw

Beamten-Info 8/2015

Abschlagszahlung für Besoldungserhöhung 2015 kommt in Kürze

Nach dem Gespräch zwischen der Landesregierung und den Gewerkschaften und Verbänden am 20.05.2015 konnte eine Einigung darüber erzielt werden, dass das Tarifergebnis der Tarifverhandlungen für die Länder auf die Bezüge und Versorgungsbezüge der Beamtinnen und Beamten mit gewissen Modifizierungen übernommen wird.

Für das Jahr 2015 bedeutet das eine Steigerung von 2,1 %, für das Jahr 2016 eine Steigerung von 2,3 %, mindestens aber 75 € pro Monat. Die Anwärterinnen und Anwärter erhalten statt einer prozentualen Erhöhung in den Jahren 2015 und 2016 jeweils eine Erhöhung von 30 € monatlich und ab dem Urlaubsjahr 2015 einen zusätzlichen Urlaubstag.

Die Erhöhungen treten mit einer zeitlichen Verzögerung zum 01.06.2015 und zum 01.08.2016 in Kraft. Für das Jahr 2017 hat die Landesregierung mit den Gewerkschaften vereinbart, dass das Tarifergebnis der Länder mit einer zeitlichen Verzögerung von 3 Monaten übertragen wird.

Mit dem Runderlass des Finanzministeriums vom 09.06.2015, B 2100 – 143 – IV 1 und B 3000 – 4.21 – IV C 1, hat das Land die Möglichkeit eröffnet, im Vorgriff auf ein noch zu erlassendes Gesetz über die Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2015/2016 Abschlagszahlungen – möglichst ab August 2015 – zu zahlen.

Die kommunalen Spitzenverbände haben nunmehr eine Empfehlung herausgegeben, dass auch die Kommunen entsprechend dem Land Abschlagszahlungen vornehmen sollen. Von dem ursprünglich vereinbarten Erhöhungsbetrag in Höhe von 2,1 % für das Jahr 2015 wird das Land, aber auch die Kommunen, einen 0,2 %igen Versorgungsabschlag abziehen.

Die komba gewerkschaft wird in Kürze die ersten Klagen in Musterverfahren erheben, die sich gegen den 0,2 %igen Abzug für den Versorgungssabschlag richten. Mit den Verfahren soll geklärt werden, ob der Versorgungsabschlag für Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamte abgezogen werden darf.

Sobald der endgültige Gesetzentwurf der Landesregierung vorliegt, werden wir weitere Empfehlungen für mögliche Widerspruchsverfahren abgeben. Die näheren Einzelheiten der Erhöhungen entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Tabellen:

Köln, 10.07.2015
V.i.S.d.P.:Eckhard Schwill, Justiziar der komba gewerkschaft , Norbertstraße 3, 50670 Köln

Beamten-Info  8/2015 "Abschlagszahlung für Besoldungserhöhung 2015 kommt in Kürze" als pdf-Dokument zum Downloaden

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